Arbeitnehmerüberlassung - Kirsch GmbH Personalmanagement

Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit, Personalleasing)

Wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen Kunde – Dienstleister  – Bewerber?

Arbeitnehmerüberlassung ist lange nicht so unattraktiv wie oft vermutet wird.

Die Zeitarbeit ist die letzten Jahre, insbesondere die letzten Monate durch den immer stärker werdenden Einfluss von Politik und Gewerkschaft, zum positiven beeinflusst und reformiert worden.

Einige positiven Entwicklungen in der Arbeitnehmerüberlassung

Der Einstieg für Bewerber in das gewünschte Unternehmen erflogt wesentlich schneller und unkomplizierter als bei einer direkten Bewerbung. Außerdem erfolgt der Einstieg für den Bewerber deutlich unkomplizierter und unbürokratischer.

Die Arbeitnehmer bekommen immer mehr nahezu gleiche Bedingungen wie Festangestellte und dem Mitarbeiter muss nach einer gewissen Zeit bei Fortführung der Arbeit ein Angebot auf eine direkte Anstellung gemacht werden.

Der Dienstleister (Personalvermittler) kann mit seinem Arbeitsmarktkenntnissen wesentlich bessere Bedingungen aushandeln als der Bewerber selbst.

Für Kunden ist die Gewinnung der neuen Mitarbeiter und der unkomplizierte schnelle Start der größte Vorteil, ob Arbeitnehmerüberlassung oder Vermittlung. Nach einer Unterbrechung von 3 Monaten und 1 Tag kann der Mitarbeiter im gleichen Unternehmen wieder zu neuen Bedingungen starten.

Für den Dienstleister ist der Aufwand an Kosten und Bürokratie indes deutlich gestiegen.

Die Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich einer behördlichen Genehmigung unterstellt und wird von der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit ständig überwacht. Die Regelungen der Leiharbeit sind in dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz strikt geregelt.

Über due Tarifpflicht der Dienstleister sind alle anderen Verpflichtungen geregelt. Die zwei größten Tarifpartner des DGB sind der IGZ und der DAP.

Die wichtigsten Informationen seit der Reform 01.04.2017 (zur Arbeitnehmerüberlassung) im kurzen Überblick:

  • Die Überlassung ist für tarifgebundene Unternehmen gesetzlich geregelt und auf eine maximale Überlassungsdauer von 18 Monaten begrenzt
  • Nach 9 Monaten muss der gleiche Lohn wie bei Stammbeschäftigten vergütet werden (Equalpay)
  • Für einige Branchen, wie z.B. Metall und Elektro, sind bis zum Beginn der gleichen Bezahlung (Equalpay 100%), sogenannte Branchenzuschläge (bis zu 90% des Stammlohn vom Mitarbeiter) zu bezahlen. Die Staffelungen sind in den Tarifwerken des IGZ und BAP ersichtlich.
  • Bei besonderen Betriebsvereinbarungen vom Kunden oder anderen Tarifverträgen, die angewandt werden können, sind andere Regelungen zu gesetzlichen Normanen zugelassen. Der bekannteste ist der LeiZ Tarifvertrag. Dieser lässt eine Überlassung bis 24 Monate zu, anstatt auf Equalpay nach 9 Monaten bietet dieser Vertrag die Möglichkeit eines letzten Branchenzuschlag nach 15 Monaten auf ein mindestens vergleichbares Equalpay.
  • Generell gilt aber, wird der Einsatz nach 18 oder 24 Monaten unterbrochen, muss die Unterbrechung mindestens 3 Monate und 1 Tag dauern, bevor der Beschäftigte wieder in der gleichen Firma arbeiten darf.

Bestehen noch Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung?

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Für weitere Fragen stehen wir unseren Mitarbeitern und Kunden gerne jederzeit zur Verfügung!